Verkehrssicherheit

Zum Thema Verkehrssicherheit sollte schon lange ein Themenstammtisch stattgefunden haben. Da dies im Moment nicht möglich ist hier mal ein paar wichtige Aspekte:

Uffbasse

Pferde, geführt oder geritten, oder gar Kutschen, sind im heutigen Straßenverkehr ein seltener Anblick. Verkehrsdichte und Geschwindigkeit machen Reiten und Fahren auf öffentlichen Straßen zu einer gefahrenträchtigen Angelegenheit. Daher wird natürlich überwiegend in Feld, Flur und Wald geritten und Straßen werden nur genutzt, wenn es sich nicht vermeiden lässt, um ins nächste Waldgebiet zu gelangen. An solchen neuralgischen Stellen, also dort wo in unserem Gemeindegebiet mit Reitern, oder überhaupt mit Pferden am Fahrbahnrand gerechnet werden kann, dort wollen wir unser humorvolles Warnschild platzieren, um unsere kraftfahrenden Mitmenschen zu sensibilisieren und auf das Risiko der tierspezifischen Reaktion aufmerksam zu machen.
1 StVO regelt die Teilnahme am Straßenverkehr ganz klar: Er erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht und weiter hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Also, wenn ein Seitenabstand von 1,5 bis 2 Metern zum Pferd im Straßenverkehr nicht eingehalten wird, so handelt es sich um eine Bedrängung und nicht um die gesetzlich geforderte Rücksicht. Viele Kraftfahrer überholen in Unkenntnis des Tierrisikos zu schnell und zu dicht. Wenn es dann knallt ist der Ärger groß, denn immer sind beide in der Haftung.

 

Pferdehalter und KFZ-Halter haften immer und zwar verschuldensunabhängig.



Das heißt beim Pferd haftet man grundsätzlich für die tierspezifische Gefahr, das sogenannte Tierrisiko. Beim KFZ ist es aufgrund der bloßen Gefährlichkeit des Fahrzeuges, die Betriebsgefahr. Also beide haften grds. zu 100%, sogenannte Gefährdungshaftung. Im Schadenfall, also der unliebsamen Begegnung KFZ versus Pferd geht es vor Gericht meist erst mal 50/50 bei der Haftungsquote im Vergleich,.....oder es entspinnt sich ein langwieriger, sehr kostspieliger Rechtsstreit....und den braucht wirklich niemand!!!

 

Gegenseitige Rücksicht und umsichtige Vorsicht sind der einfachere Weg, frei nach § 1 StVO. Die Radfahrer sind ebenso betroffen und für sie hat der Gesetzgeber eine Novelle der StVO aufgelegt, in der der Abstand von 1,5 bis 2 Metern verbindlich festgelegt wurde. Dies gilt seit Ende April 2020. Reiter werden nicht erwähnt, da wir so selten vorkommen, werden wir gerne ausgeblendet, aber was für Radler gilt wird hier immer analog angewendet. Im Straßenverkehr sind wir mit Pferd Verkehrsteilnehmer wie die Radfahrer, nicht wie Fußgänger.

 

 

Sobald es möglich ist, werden wir einen Stammtisch zum Verkehrsrecht veranstalten, bei dem wir das Thema von allen Seiten betrachten und auch auf Begegnungen im Wald mit Fußgängern, Hundehaltern und Mountainbikern ausweiten. Denn auch im Wald befinden wir uns auf öffentlichem Verkehrsgrund und es gelten Regeln für alle, die unserer Sicherheit dienen und uns den Spaß an der Bewegung in der Natur erhalten sollen.

 

 

In der nächsten Zeit werden wir die Schilder aufhängen, wo wir es für angebracht und wichtig halten. Die Schilder dürfen nur auf privaten Grundstücken hängen und den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen. Daher unterscheiden sie sich auch in Form, Farbe und Gestaltung von allen üblichen Verkehrsschildern.

 

Wer also eine Idee hat, wo ein solches Schild angebracht erscheint, kann sich gerne bei uns melden. Vereinsmitglieder bekommen das Schild kostenlos gestellt. Nichtmitglieder können es zum Selbstkostenpreis erwerben. Wir hoffen mit dieser Aktion einen kleinen Teil zu Achtsamkeit und gegenseitiger Rücksicht im öffentlichen Verkehr beizutragen.

 

Der ADAC hat in dieser Bildtafel die wichtigstens Verhaltensregeln für Kraftfahrer gut zusammengefasst, um die Verwirklichung des Tierrisikos zu vermeiden. Achtsamkeit, Umsicht und Rücksicht sind gefragt. Im Wald passieren wir Reiter die Fußgänger ja auch im Schritttempo und weichen auf den äußersten Wegrand aus, damit sich niemand bedrängt fühlt.